Luxemburg

Regierung stellt Grundsteuerreform vor – und will Nichtnutzung von Bauland und Wohnraum steuerlich bestrafen

Steuern, bei denen sich die Regierung keine Einnahmen erhofft: So haben Innenministerin Taina Bofferding, Wohnungsbauminister Henri Kox und Finanzministerin Yuriko Backes die Grundsteuerreform, die Leerstandssteuer und die Steuer zur Mobilisierung brachliegender Bauflächen umschrieben. Die Ankündigung der Steuerreform kommt gerade noch rechtzeitig: Vor einem Jahr hatte Premierminister Xavier Bettel eine Grundsteuerreform innerhalb von zwölf Monaten angekündigt. Bis Ablauf dieser Frist wären es noch genau sechs Tage gewesen.

Regierung stellt Grundsteuerreform vor – und will Nichtnutzung von Bauland und Wohnraum steuerlich bestrafen

Fotos:Editpress/Julien Garroy & Pixabay /

Premierminister Xavier Bettel (DP) hatte vor knapp einem Jahr bei der Rede zur Lage der Nation am 13. Oktober 2021 Folgendes versprochen: „Wohnraum darf kein Spekulationsobjekt sein.“ Ja, es gebe ein Recht auf Eigentum, aber diejenigen, die es sich leisten können, Land oder Wohnungen leer stehen zu lassen, sollen zur Verantwortung gezogen werden. Dafür solle in Zukunft die Spekulation besteuert werden. Deshalb wolle die Regierung innerhalb der nächsten zwölf Monate eine Gesetzesvorlage zur Grundsteuerreform vorlegen. Schließlich hat es elf Monate und 24 Tage gedauert, bis die Reform am Freitagmorgen von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), Wohnungsbauminister Henri Kox („déi gréng“) und Finanzministerin Yuriko Backes (DP) auf einer Pressekonferenz vorgestellt wurde. „Die Reform der Grundsteuer stand schon in vielen Koalitionsverträgen“, sagte Innenministerin Taina Bofferding an die versammelten Pressevertreter gewandt. „Es haben wohl auch nicht viele hier im Saal daran geglaubt, dass wir die Reform noch vor der Rede zur Lage der Nation vorstellen.“

Tatsächlich aber stellten die drei Minister nicht nur eine Grundsteuerreform, sondern ein Gesamtpackage vor, bestehend aus drei Steuern: Grundsteuer, Mobilisierungssteuer auf brach liegende Bauflächen und Leerstandssteuer. „Es geht der Regierung nicht darum, die Bürger in Krisenzeiten zusätzlich zu belasten“, sagte Bofferding. Die Politik müsse jedoch langfristig denken, wenn die „Logement“-Krise gelöst werden soll. „Neben der Grundsteuerreform solle deshalb die Leerstands- und Mobilisierungssteuer auf unbebaute Flächen für mehr Wohnraum in Luxemburg sorgen.“ Inkrafttreten würden die drei Gesetze auch erst in ein paar Jahren. „Wenn alles schnell gehen würde, würden die Steuern erstmals fürs Fiskaljahr 2027 erhoben werden“, meinte Bofferding.

Neue Grundsteuerberechnung

Beispiel der Grundsteuerberechnung anhand eines 6-Ar-Beispielgrundstücks in Mersch und eines Gemeindesteuersatzes von zehn Prozent

Beispiel der Grundsteuerberechnung anhand eines 6-Ar-Beispielgrundstücks in Mersch und eines Gemeindesteuersatzes von zehn Prozent Grafik: Tageblatt

Die Grundsteuer („Impôt foncier“, IFON) soll zukünftig auf Basis einer Formel errechnet werden. Der Formel zugrunde gelegt wird ein Referenzwert von 1.000 Euro pro Ar. Dieser Referenzwert von 1.000 Euro wird anschließend mit verschiedenen Faktoren verrechnet: der Größe des Grundstückes; dem nach dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) möglichen Baupotenzial; den in der Nähe gelegenen Dienstleistungen und einem an die aktuelle Marktentwicklung gekoppelten Index. Auch wird die Distanz und der Zeitaufwand, den man als Autofahrer im morgendlichen Berufsverkehr braucht, um in die Hauptstadt zu gelangen, als Variable in die Rechnung aufgenommen. Andere Verkehrsmittel oder die Berücksichtigung der „Nordstad“ und Esch hätten in den Berechnungen keine großen Auswirkungen ergeben – „wir werden diese Faktoren aber weiterhin überwachen und gegebenenfalls in die Rechnung mit einbeziehen“, sagte Regierungsberater Frank Goedders auf Tageblatt-Anfrage. Aus dieser Formel lässt sich dann der Basiswert eines Grundstücks errechnen.

Einem Grundstücksbesitzer wird dann ein Abschlag auf den Basiswert gewährt, wenn er selbst auf dem zu versteuernden Grundstück wohnt. Der daraus resultierende Wert wird dann wiederum mit einem Gemeindesteuersatz zwischen neun und elf Prozent verrechnet, um schließlich die zu zahlende Grundsteuer zu erhalten.

Wenn nach Abzug des Abschlages der zu verrechnende Betrag unter die Grenzmarke von 500 Euro fällt, wird ein Grundbetrag von 500 Euro vorausgesetzt, der mit dem Gemeindesteuersatz verrechnet wird. Das kann theoretisch dann der Fall sein, wenn sich mehrere Personen die Besitzrechte an dem Grundstück teilen, auf dem sie wohnen. In dem Fall wird nämlich vor Abzug des Besitzerabschlages der zu verrechnende Basiswert durch zwei geteilt – je nach Basiswert kann nach Abzug des Abschlages dann eine negative Zahl zu Buche stehen. In dem Fall werden 500 Euro als Basissumme festgelegt, die mit dem Gemeindesteuersatz verrechnet werden.

Bei Wohnungsbesitzern werden die Miteigentumsanteile mit dem Basiswert verrechnet. Im Fall, wo die Referenzsumme unter 500 Euro fällt, wird jedoch kein Grundbetrag von 500 Euro festgelegt, der mit dem Gemeindesteuersatz zu verrechnen ist. Grundstückbesitzer können den zukünftig fälligen Grundsteuersatz auf www.grondsteier-rechnen.lu selbst berechnen – auch wenn dieser erst in Kraft tritt, wenn das Gesetz in der Chamber gestimmt wurde.

Mobilisierung brachliegender Bauflächen

Zusätzlich zur Grundsteuer soll zudem eine Steuer zur Mobilisierung brachliegender Bauflächen eingeführt werden („Impôt sur la mobilisation de terrains“, IMOB). „Öffentliche Bauträger und Gemeinden werden nicht von dieser Steuer befreit werden“, kündigte Taina Bofferding an. „Jedes Grundstück, wo ein potenzieller Wohnsitz entstehen kann, wird von dieser Steuer betroffen sein.“

Bei einem Beispiel-Grundstück von 6 Ar in Mersch würde die Steuer nach 20 Jahren bei 23.207 Euro liegen

Bei einem Beispiel-Grundstück von 6 Ar in Mersch würde die Steuer nach 20 Jahren bei 23.207 Euro liegen Grafik: Tageblatt

In den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten wird der Steuerbetrag bei null Euro liegen. „Erst ab dem fünften Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes wird eine Steuer erhoben“, sagte Bofferding. Je länger das Grundstück unbebaut bleibt, desto stärker steigt der Steuersatz dann an. „Die Steuer wird erhoben, bis der Rohbau auf dem Grundstück fertiggestellt ist.“ Mit dieser Regelung wolle man Besitzern von Bauflächen auch nach Inkrafttreten des Gesetzes noch genügend Zeit bieten, ihre Projekte zu planen und durchzuführen. Je länger aber das Grundstück brach liegt, desto höher steigt der Steuersatz. Beim vom Ministerium aufgeführten Beispiel eines Grundstückes von sechs Ar in Mersch würde eine 20-jährige Brache den Eigentümer pro Jahr 23.207 Euro kosten. Wichtig auch: „Die Steuer wird auf das Grundstück gezahlt und wird auch bei wechselndem Besitzer nicht zurückgesetzt.“

Für Eltern, die Bauland für ihre Kinder sichern wollen, sieht die Reform einen Abschlag vor. Beim aufgeführten Beispiel des Ministeriums würde die Steuer, so lange die Kinder weniger als 25 Jahre alt sind, stark abgeschwächt werden. Für ein 6-Ar-Grundstück in Mersch würde das bedeuten, dass nach 20 Jahren keine 23.207 Euro anfallen, sondern nur noch 257 Euro.

Wenn Besitzer die Baufläche für ihr Kind reservieren wollen, ist ein Abschlag vorgesehen, der die Steuer stark absenken würde. Beispiel anhand eines Grundstücks von 6 Ar in Mersch.

Wenn Besitzer die Baufläche für ihr Kind reservieren wollen, ist ein Abschlag vorgesehen, der die Steuer stark absenken würde. Beispiel anhand eines Grundstücks von 6 Ar in Mersch. Grafik: Tageblatt

Leerstandssteuer

Um auch den Bestand der leerstehenden Wohnungen für den Luxemburger Wohnungsmarkt zu aktivieren, will die Regierung eine Leerstandssteuer („Impôt sur les logements non-occupés“, INOL) einführen. Eine Steuer, bei der die Gemeinde in die Verantwortung genommen wird, wie Wohnungsbauminister Henri Kox erklärte. „Eine Wohnung gilt dann als nicht belegt, wenn niemand an der Stelle an sechs aufeinanderfolgenden Monaten in der Wohnung eingeschrieben ist, nicht mal ein Minimalkonsum an Wasser und Elektrizität vorherrscht oder festgestellt wird, dass die Wohnung nicht möbliert oder eine mangelnde Instandhaltung aufweist“, sagte Kox. Ausnahmen gebe es etwa im Falle von Renovierungsarbeiten. „Die Steuerverwaltung ist zuständig für die Steuererhebung.“

Die Steuer kostet im ersten Jahr des Leerstandes 3.000 Euro und soll progressiv angehoben werden, bis die Obergrenze ab dem sechsten Jahr des Leerstandes mit 7.500 Euro erreicht ist. „Wir lassen die Vermieter aber nicht im Regen steht“, versicherte Kox und verwies auf die zahlreichen vom Wohnungsbauministerium aggregierten Möglichkeiten, die Wohnung als Sozialmietwohnung zur Verfügung zu stellen. Neben einem garantieren Mieteinkommen seien die Mieteinkünfte dann auch bis zu 50 Prozent von der Steuer abzusetzen, erklärte Henri Kox.

Die Leerstandssteuer wird über Jahre progressiv angehoben – beträgt aber bereits im ersten Jahr 3.000 Euro pro leerstehende Wohneinheit

Die Leerstandssteuer wird über Jahre progressiv angehoben – beträgt aber bereits im ersten Jahr 3.000 Euro pro leerstehende Wohneinheit Grafik: Tageblatt

Damit die Leerstandssteuer zukünftig erhoben werden kann, will die Regierung zusätzliche ein nationales Register von Gebäuden und Unterkünften erstellen. In diesem soll jedes Wohngebäude und jede Wohneinheit durch eine einzigartige Kennnummer verzeichnet sein – die nötigen Daten sollen Gemeinden und die nationale Kataster- und Topografie-Verwaltung liefern. Das Projekt sei ebenfalls in Zusammenarbeit mit der nationalen Datenschutzkommission ausgearbeitet worden.

Besser spät als nie: Mit einer Grundsteuerreform, Leerstandsteuer und Steuer auf brachliegende Bauflächen will die Regierung die Wohnungskrise in den Griff kriegen

Besser spät als nie: Mit einer Grundsteuerreform, Leerstandsteuer und Steuer auf brachliegende Bauflächen will die Regierung die Wohnungskrise in den Griff kriegen Foto: Editpress/Julien Garroy

Geschätzte Einnahmen

Finanzministerin Yuriko Backes hat auf der Pressekonferenz die geschätzten Einnahmen vorgestellt. „Es ist vielleicht etwas ungewöhnlich, aber ich hoffe, dass die Einnahmen aus diesen Steuern so niedrig wie möglich ausfallen“, sagte Backes. Das würde nämlich bedeuten, dass die Maßnahmen ihre angedachte Wirkung entfalten würden.
Die Grundsteuerreform soll Einnahmen zwischen 39 und 47 Millionen Euro bringen – 2021 lagen die Einnahmen bei 39,1 Euro. Die Schwankungen hängen vom festgesetzten Gemeindesteuersatz ab, meinte Backes. Die Mobilisierungssteuer werde erst im fünften Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einnahmen von geschätzten vier Millionen Euro generieren. Weil die Steuer progressiv angehoben wird, rechnet das Finanzministerium im 20. Jahr nach Inkrafttreten der Reform mit Einnahmen von 273 Millionen Euro. Die Leerstandssteuer soll noch einmal Einnahmen in Höhe von zwölf bis 15 Millionen Euro generieren.

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